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Datenschutz - ein wichtiges Thema
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Der Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Kunden und Geschäftspartner
ist für uns von großer Bedeutung. Unabhängig von gesetzlichen
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Ihre personenbezogenen Daten
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- für die notwendige Transparenz der Datenverarbeitung zu sorgen.
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich
abwickeln; auch bietet die EDGV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft
vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird
durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung
und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt
die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung
eines Vertragsverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und
kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse
des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage
für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag eine
Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese
gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus - schon
mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen
Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz
oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluss.
Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweiser gestrichener Einwilligungserklärung
kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich
zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten,
die - wie z.B. beim Arzt - einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle
Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der
Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist
daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Vertrauliche Informationen bleiben bei uns vertraulich;
dies gilt insbesondere für uns anvertraute besondere Arten personenbezogener
Daten (wie Gesundheitsdaten). Wir tragen Sorge dafür, dass in den
Informations- und Kommunikationssystemen, die unserer Verantwortung
unterliegen, angemessene technische-organisatorische Maßnahmen
zur Vertraulichkeit dieser Informationen ergriffen werden.
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Sonstiges
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vorgegangen, uns auf die erforderlichen Informationen zu beschränken.
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